Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops

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1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop der IKO-Import Klaus Otte GmbH, Maikesselkopf 23, 66539 Neunkirchen (nachfolgend: IKO-Import Klaus Otte GmbH) abgeschlossenen Verträge zwischen IKO-Import Klaus Otte GmbH und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE).
1.2. Der Online-Shop von IKO-Import Klaus Otte GmbH und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt IKO-Import Klaus Otte GmbH nicht an, es sei denn, IKO-Import Klaus Otte GmbH hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb legen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „weiter“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von IKO-Import Klaus Otte GmbH stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. IKO-Import Klaus Otte GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. IKO-Import Klaus Otte GmbH wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der IKO-Import Klaus Otte GmbH, Maikesselkopf 23, 66539 Neunkirchen.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von IKO-Import Klaus Otte GmbH gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch im Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie im Online-Shop angezeigt werden.
4.2. Die im Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten für eine Lieferung nach Deutschland werden innerhalb der Warenkorbübersicht angezeigt.
4.3. Ab einem Bestellwert von 400,- Euro netto an Gesamtbestellwert einer Bestellung erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands, ohne die deutschen Inseln, kostenfrei. Darunter beträgt die Versandkostenpauschale 8,- €.
4.4. Der Mindestbestellwert für die erste abgeschlossene Bestellung und Belieferung eines Kunden innerhalb Deutschlands, ohne die deutschen Inseln, beträgt 200,- Euro netto an Gesamtbestellwert einer Bestellung.
4.5. Für alle Aufträge/Lieferungen in das Ausland werden die Versandkosten prozentual gemäß der Frachtkosten-Informationen berechnet. Die Versandkosten für den Auslandsversand werden dem KUNDEN nach der Bestellung und Prüfung in der Auftragsbestätigung übermittelt. Für einige Länder werden die Frachtkosten tagesaktuell abgefragt und dem Kunden mitgeteilt.
4.6. Der Mindestbestellwert für die erste abgeschlossene Bestellung und Belieferung eines Kunden außerhalb Deutschlands, ohne die deutschen Inseln, beträgt 500,- Euro netto an Gesamtbestellwert einer Bestellung. Bei jeder weiteren Bestellung beträgt der Mindestbestellwert außerhalb Deutschlands, ohne die deutschen Inseln, 300,- Euro netto an Gesamtbestellwert einer Bestellung.
4.7. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. IKO-Import Klaus Otte GmbH akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
5.2. Wenn eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung erfolgt, hat der KUNDE die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten vor der Lieferung an IKO-Import Klaus Otte GmbH zu überweisen. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto von IKO-Import Klaus Otte GmbH. Die Vorkasse-Zahlung ist vom KUNDEN erst nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
5.3. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges. Bei einer Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird dem KUNDEN ein Skonto in Höhe von 2,0 % auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt.
5.4. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von IKO-Import Klaus Otte GmbH anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

6. Liefer- und Versandbedingungen - Informationen zur Berechnung des Liefertermins

6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, gem. INCOTERMS 2010 EXW am Hauptsitz von IKO-Import Klaus Otte GmbH.
6.2. IKO-Import Klaus Otte GmbH ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE IKO-Import Klaus Otte GmbH keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.
6.4. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist IKO-Import Klaus Otte GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet IKO-Import Klaus Otte GmbH eine pauschale Entschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN.
6.5. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von IKO-Import Klaus Otte GmbH (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass IKO-Import Klaus Otte GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.6. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikelseite gesondert angegeben.
6.7. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.8. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder angeboten. Bei Lieferverzögerungen wird IKO-Import Klaus Otte GmbH den KUNDEN umgehend informieren.
6.9. Sofern IKO-Import Klaus Otte GmbH verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die IKO-Import Klaus Otte GmbH nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird IKO-Import Klaus Otte GmbH den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist IKO-Import Klaus Otte GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird IKO-Import Klaus Otte GmbH unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von IKO-Import Klaus Otte GmbH, wenn IKO-Import Klaus Otte GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder IKO-Import Klaus Otte GmbH noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von IKO-Import Klaus Otte GmbH besteht.
6.10. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät IKO-Import Klaus Otte GmbH in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. IKO-Import Klaus Otte GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.11. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 8.9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von IKO-Import Klaus Otte GmbH bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von IKO-Import Klaus Otte GmbH gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich IKO-Import Klaus Otte GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat IKO-Import Klaus Otte GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die IKO-Import Klaus Otte GmbH gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist IKO-Import Klaus Otte GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf IKO-Import Klaus Otte GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn IKO-Import Klaus Otte GmbH dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von IKO-Import Klaus Otte GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei IKO-Import Klaus Otte GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt IKO-Import Klaus Otte GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von IKO-Import Klaus Otte GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an IKO-Import Klaus Otte GmbH ab. IKO-Import Klaus Otte GmbH nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben IKO-Import Klaus Otte GmbH ermächtigt. IKO-Import Klaus Otte GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber IKO-Import Klaus Otte GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann IKO-Import Klaus Otte GmbH verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von IKO-Import Klaus Otte GmbH um mehr als 10%, wird IKO-Import Klaus Otte GmbH auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von IKO-Import Klaus Otte GmbH freigeben.

8. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

8.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
8.3. Grundlage der Mängelhaftung von IKO-Import Klaus Otte GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
8.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).
8.5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist IKO-Import Klaus Otte GmbH hiervon unverzüglich schriftlich (Brief, Fax oder Email) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von IKO-Import Klaus Otte GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von IKO-Import Klaus Otte GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. IKO-Import Klaus Otte GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.7. Der KUNDE hat IKO-Import Klaus Otte GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an IKO-Import Klaus Otte GmbH zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn IKO-Import Klaus Otte GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen IKO-Import Klaus Otte GmbH richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
9.2. Die Haftung von IKO-Import Klaus Otte GmbH ist - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von IKO-Import Klaus Otte GmbH, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von IKO-Import Klaus Otte GmbH. Soweit die Haftung von IKO-Import Klaus Otte GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von IKO-Import Klaus Otte GmbH. Die Haftung von IKO-Import Klaus Otte GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch IKO-Import Klaus Otte GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IKO-Import Klaus Otte GmbH beruhen, haftet IKO-Import Klaus Otte GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Sofern IKO-Import Klaus Otte GmbH zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10. Informationen zur Batterieentsorgung

Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Endnutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. IKO-Import Klaus Otte GmbH ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien anbietet und vertreibt oder angeboten und vertrieben hat. Altbatterien vorgenannter Art können Sie an IKO-Import Klaus Otte GmbH ausreichend frankiert per Post übersenden oder direkt am Sitz von IKO-Import Klaus Otte GmbH unentgeltlich abgeben. Des Weiteren ist IKO-Import Klaus Otte GmbH dem herstellereigenen Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien der Stiftung GRS angeschlossen. Die Melderegisternummer lautet: 21002304

Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind durch entsprechende Angaben unter der Mülltonne wie folgt mit der jeweiligen Kurzform der chemischen Bezeichnung („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von IKO-Import Klaus Otte GmbH in 66539 Neunkirchen.
11.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von IKO-Import Klaus Otte GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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